Patienteninformation in der Praxis von Simone Windhagauer
in Kuchl im Tennengau

Hier erfahren Sie mehr über ärztliche Überweisung, Terminvereinbarung, Therapie und was am Ende der Behandlungsserie passiert.

  1. Ärztliche Überweisung - Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Um mit der zuständigen Krankenkasse rückverrechnen zu können, muss die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Gerne übernehme ich diese Aufgabe für Sie.

  2. Terminvereinbarung – Für Terminvereinbarungen und etwaige Informationen stehe ich Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Während der Therapie nehme ich keine Anrufe entgegen, Sie können mir aber gerne eine Nachricht hinterlassen und ich rufe Sie umgehend zurück. Auch an Wochenenden und Feiertagen können Sie mir eine Nachricht auf dem Handy hinterlassen.

  3. Therapie – In den ersten Therapieeinheiten erstelle ich einen ausführlichen physiotherapeutischen Befund, er ist die Grundlage für eine individuelle und zielorientierte Therapieplanung und bestimmt die Auswahl der geeigneten Behandlungstechniken.

    Ich ersuche Sie pünktlich zu erscheinen, Verspätungen gehen zu Lasten Ihrer Therapiezeit. Terminabsagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Nicht zeitgerechte Absagen bzw. unentschuldigte Termine werden verrechnet.

    Bitte bringen Sie die ärztliche Überweisung, ein großes Handtuch oder Leintuch und – wenn vorhanden – Befunde (Röntgen-, CT- und/oder MRT-Bilder) mit.

  4. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung. Gegen Vorlage dieser Rechnung, des Zahlungsbelegs und des bewilligten Verordnungsscheins wird ihnen vom Sozialversicherungsträger der entsprechende Anteil rückvergütet. Der Differenzbetrag kann bei einer entsprechenden Privatversicherung eingereicht werden.