Patienteninformation in der Praxis von Simone Windhagauer
in Kuchl im Tennengau
Hier erfahren Sie mehr über ärztliche Überweisung, Terminvereinbarung, Therapie und was am Ende der Behandlungsserie passiert.
- Ärztliche Überweisung - Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Der Verordnungsschein muss folgendes beinhalten: Diagnose, Anzahl und Art der Therapieanwendungen.
- Terminvereinbarung - Für Terminvereinbarungen und etwaige Informationen stehe ich Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Während der Therapie nehme ich keine Anrufe entgegen, Sie können mir aber gerne eine Nachricht hinterlassen und ich rufe Sie umgehend zurück. Auch an Wochenenden und Feiertagen können Sie mir eine Nachricht auf dem Handy hinterlassen.
- Therapie - In den ersten Therapieeinheiten erstelle ich einen ausführlichen physiotherapeutischen Befund, er ist die Grundlage für eine individuelle und zielorientierte Therapieplanung und bestimmt die Auswahl der geeigneten Behandlungstechniken.
Ich ersuche Sie pünktlich zu erscheinen, Verspätungen gehen zu Lasten Ihrer Therapiezeit. Terminabsagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Nicht zeitgerechte Absagen bzw. unentschuldigte Termine werden verrechnet.
Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung, ein großes Handtuch oder Leintuch und – wenn vorhanden – Befunde (Röntgen-, CT- und/oder MRT-Bilder) mit. - Am Ende der Behandlungsserie Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung. Ich bitte Sie, diese innerhalb einer Woche abzugsfrei auf das angeführte Konto zu überweisen. Gegen Vorlage dieser Rechnung, des Zahlungsbelegs und des (bewilligten) Verordnungsscheins wird Ihnen VOM SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER der entsprechende Anteil rückvergütet. Der Differenzbetrag kann bei einer entsprechenden Privatversicherung – wenn vorhanden – eingereicht werden.